Antwortdatum: 12.12.2024
Öffentliche Wege dürfen nicht ohne Weiteres gesperrt werden. Oft besteht ein eingetragenes Wegerecht oder eine Widmung, die den freien Zugang gewährleistet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Regelungen gelten. Sie dürfen Hinweisschilder aufstellen, um Besucher zum richtigen Verhalten anzuhalten. Bei größeren Konflikten oder Beschädigungen können Sie Anzeige erstatten. In Ausnahmefällen ist eine Verlegung des Weges möglich, wenn die Behörde zustimmt. Ein Anwalt hilft abzuklären, ob und wie Sie Nutzungsrechte einschränken können.