Antwortdatum: 22.11.2024
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer für ihre Beschäftigten einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Dazu erfolgt monatlich die Lohnabrechnung mit Berücksichtigung von Steuerklassen, Freibeträgen etc. Bei Fehlern oder verspäteter Abführung kann das Finanzamt Haftung gegen den Arbeitgeber geltend machen. Die Abgabenordnung sieht zudem Sanktionen und Säumniszuschläge vor.