Antwortdatum: 24.11.2024
Anlagen, die die Umgebung belasten können, benötigen eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Betreiber müssen Emissionen begrenzen, Messungen vornehmen und Betriebsbedingungen einhalten. Je nach Anlagentyp (z.B. Chemiewerk) gelten verschiedene Verordnungen wie die TA Luft oder Störfallverordnung. Ohne Genehmigung ist der Betrieb illegal.