Antwortdatum: 17.11.2024
Als Personensorgeberechtigte haben Eltern laut Schulgesetz die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Bei unentschuldigtem Schulversäumnis kann die Schule dies dem Ordnungsamt oder Jugendamt melden. In schwerwiegenden Fällen drohen Bußgelder oder im Extremfall sogar Zwangsmaßnahmen (z. B. polizeiliche Zuführung). Das Gesetz geht davon aus, dass Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Kindes Verantwortung dafür tragen, dessen Schulbesuch sicherzustellen. Eltern sollten rechtzeitig reagieren, Ursachen klären und eng mit der Schule zusammenarbeiten, um weitere Fehlzeiten zu vermeiden.