Antwortdatum: 25.12.2024
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und entsprechende Verordnungen legen fest, dass Kunden grundsätzlich ein Recht auf schnellen und unkomplizierten Anbieterwechsel haben. In den meisten Fällen sind Vertragslaufzeiten für Endverbraucher beschränkt, und überlange Bindungen sind unzulässig. Der bisherige Versorger muss eine Abschlussrechnung erstellen und den Wechsel zügig umsetzen. Netzbetreiber sind verpflichtet, die Datenübermittlung zwischen altem und neuem Versorger zu unterstützen. Sollten unzumutbare Verzögerungen auftreten, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden oder im Extremfall rechtliche Schritte einzuleiten. Achten Sie zudem auf Ihre Vertragsdetails, damit Sie fristgerecht kündigen können.