Antwortdatum: 08.11.2024
Geschäftsführer einer GmbH müssen das Unternehmen sorgfältig führen, die Buchführung und Jahresabschlüsse erstellen, Gesetze wie das GmbHG, HGB, Steuerrecht, Arbeitsrecht einhalten und die Gesellschafterversammlung über wichtige Entscheidungen informieren. Sie vertreten die Gesellschaft nach außen und haften bei Pflichtverletzungen wie Insolvenzverschleppung oder grober Missachtung von Sorgfalt. Zudem muss man stets die Kapitalerhaltungspflichten wahren, um die Gläubiger zu schützen.