Antwortdatum: 20.11.2024
Wer ökologische Versprechen macht, muss diese objektiv untermauern können (z.B. CO₂-Bilanz, Zertifikate). Sonst handelt es sich um irreführende Werbung nach UWG. Bei 'Greenwashing' drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen. Unternehmen müssen transparente Nachweise für Umweltvorteile vorlegen, sonst kann es als Täuschung gewertet werden.