Antwortdatum: 29.10.2024
Kommanditisten sind Gesellschafter einer KG, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage (Kommanditeinlage) haften, vorausgesetzt die Einlage ist voll ins Handelsregister eingetragen und geleistet. Sie haben grundsätzlich kein Geschäftsführungsrecht, können aber Kontrollrechte ausüben und Jahresabschlüsse einsehen. Ob Nachschusspflichten entstehen, hängt von der Gesellschaftsvereinbarung ab. Kommanditisten dürfen in der Regel keine gewöhnlichen Geschäftsführungsaufgaben übernehmen, da sonst ihre Haftungsbeschränkung gefährdet sein kann. Bei schweren Pflichtverletzungen oder Missachtung der Wettbewerbsverbote kann ihre Haftungsprivilegierung teilweise entfallen.