Antwortdatum: 24.11.2024
Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen und führt die Geschäfte in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung und Gesellschafterbeschlüssen. Er hat Buchführungspflichten nach dem HGB, erstellt Jahresabschlüsse und reicht Steuererklärungen ein. Zudem muss er die Gesellschaft ordnungsgemäß organisieren, die Insolvenzantragspflicht beachten und im besten Interesse der Gesellschaft handeln. Verstöße können zu persönlicher Haftung führen, beispielsweise bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Geschäftsführer dürfen nur im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis agieren und sind an Gesellschafterbeschlüsse gebunden.