Antwortdatum: 30.11.2024
Rückrufaktionen für gefährliche oder fehlerhafte Produkte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und ggf. dem ProdHaftG. Als Händler haben Sie eine Mitwirkungspflicht, indem Sie betroffene Ware aus dem Verkauf nehmen und, sofern möglich, betroffene Kunden informieren. Ihre Verpflichtungen hängen davon ab, wie eng Sie mit dem Hersteller oder Importeur zusammenarbeiten und welche Daten Sie von Käufern haben (z. B. Kundenregistrierung). Wenn ein erheblicher Sicherheitsmangel vorliegt, müssen Sie alles Zumutbare tun, um die Gefahr zu beseitigen, etwa Aushänge im Laden anbringen oder die Ware zurücknehmen und erstatten. Bei Nichtbeachtung drohen Haftungsansprüche und behördliche Maßnahmen.