Antwortdatum: 16.11.2024
Der Liquidator vertritt die Gesellschaft nach außen, beendet laufende Geschäfte, zieht Forderungen ein und zahlt Schulden. Er erstellt eine Liquidationseröffnungsbilanz und später eine Schlussbilanz, informiert Gläubiger per Gläubigeraufruf und klärt, ob Forderungen existieren. Nach Befriedigung aller Ansprüche verteilt er das Restvermögen an Gesellschafter. Er ist zu Sorgfalt verpflichtet und haftet bei Verstößen. Er meldet zudem den Abschluss der Liquidation beim Handelsregister.