Antwortdatum: 19.12.2024
Er muss den Willen des Erblassers umsetzen, den Nachlass verwalten, Schulden begleichen, Vermächtnisse erfüllen. Gegenüber den Erben besteht eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. Sie können verlangen, dass der Vollstrecker transparent über den Stand des Nachlasses berichtet. Überzieht er seine Kompetenzen, kann er unter Umständen abgesetzt werden (gerichtliche Anordnung), falls grobe Pflichtverletzungen vorliegen.