Antwortdatum: 16.12.2024
Ja, wenn es zur Auflösung kam, tritt die Gesellschaft in Liquidation. Die Firma führt den Zusatz 'i.L.' (in Liquidation). Neue Geschäfte sind nur erlaubt, soweit sie der Abwicklung dienen. Man darf kein neues Geschäft starten, das den Liquidationszweck übersteigt. Der Liquidator muss Vermögen veräußern, Verbindlichkeiten begleichen. Sobald das geregelt ist und keine Gläubigeransprüche offen sind, beantragt man die Löschung im Register.