Antwortdatum: 14.01.2025
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt, dass Ausbilder fachlich geeignet sein müssen und den Azubis die nötigen Kenntnisse vermitteln. Tätigkeiten, die keinen Bezug zum Ausbildungsziel haben, sind nicht zulässig. Bei Problemen sollten Sie zuerst das Gespräch suchen oder sich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden. Wenn keine Lösung gefunden wird, können Sie sich an die zuständige Kammer (IHK, HWK) oder im äußersten Fall an das Arbeitsgericht wenden. Sie haben zudem Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und einen sicheren Ausbildungsplatz.