Antwortdatum: 15.11.2024
Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Sie genießen zudem den allgemeinen Kündigungsschutz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer). Der wesentliche Unterschied liegt nur in den geringeren Sozialversicherungsbeiträgen und der begrenzten Verdiensthöhe. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihren Lohn pünktlich zahlt. Im Zweifel sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen.