Antwortdatum: 16.01.2025
Bei persönlichen Gründen greift das Reiserecht nicht automatisch mit kostenfreiem Rücktritt. Es gelten Stornokosten. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kann Kosten übernehmen, wenn ein versicherter Grund (z.B. Todesfall, Krankheit) vorliegt. Ohne solche Versicherung hat der Reisende meist keinen Anspruch auf Erstattung, da der Veranstalter die Leistung bereitstellt.