Welche Rechte habe ich bei Reiseabbruch aus persönlichen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie)?
Welche Rechte habe ich bei Reiseabbruch aus persönlichen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie)?
keine Antworten
Frage vom Besucher
0
0
1
12.01.2025
Zahlt der Veranstalter Geld zurück?
Website-Administration
16.01.2025
Antwortdatum: 16.01.2025
Bei persönlichen Gründen greift das Reiserecht nicht automatisch mit kostenfreiem Rücktritt. Es gelten Stornokosten. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kann Kosten übernehmen, wenn ein versicherter Grund (z.B. Todesfall, Krankheit) vorliegt. Ohne solche Versicherung hat der Reisende meist keinen Anspruch auf Erstattung, da der Veranstalter die Leistung bereitstellt.
Ich habe gehört, dass dieses Gesetz wesentliche Vorschriften für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem Markt enthält. Wie grenzt sich das ProdSG von anderen Gesetzen ab und worauf müssen Unternehmen dabei achten?
Ich habe ein Patent, das der Konkurrenz zu weit erscheint. Sie haben Einspruch eingelegt. Nun bietet mein Anwalt eine Beschränkung an. Was bedeutet das genau?
Ich bin Fotograf und schreibe nebenbei auch Texte. Wie erlange ich Urheberrechtsschutz, muss ich irgendetwas anmelden, und wo steht das? Kann jemand meine Fotos einfach verwenden?
Ich hörte, dass es ein Sofortprogramm der Bundesregierung gibt, um Energie in Gebäuden und Industrie einzusparen. Welche Instrumente umfasst dieses Programm, gibt es gesetzlich verbindliche Pflichten oder nur Förderanreize?
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».