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Welche Rechte habe ich bei Reiseabbruch aus persönlichen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie)?

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12.01.2025

Zahlt der Veranstalter Geld zurück?

Website-Administration 16.01.2025
Antwortdatum: 16.01.2025

Bei persönlichen Gründen greift das Reiserecht nicht automatisch mit kostenfreiem Rücktritt. Es gelten Stornokosten. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung kann Kosten übernehmen, wenn ein versicherter Grund (z.B. Todesfall, Krankheit) vorliegt. Ohne solche Versicherung hat der Reisende meist keinen Anspruch auf Erstattung, da der Veranstalter die Leistung bereitstellt.

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