Mein Kind soll bald eingeschult werden, aber die für unseren Wohnbezirk zuständige Grundschule entspricht nicht unseren Vorstellungen. Ich frage mich, welche gesetzlichen Möglichkeiten wir haben, eine andere Grundschule zu wählen. Gibt es ein Recht auf freie Schulwahl oder ist man immer an den Schulbezirk gebunden?