Antwortdatum: 28.10.2024
Klassenfahrten werden als schulische Veranstaltungen eingestuft und sind in den Schulgesetzen sowie in Richtlinien für Schulfahrten geregelt. Eltern müssen eine Einverständniserklärung abgeben und finanzielle Regelungen klären. Eine Teilnahme ist in der Regel Pflicht, denn Klassenfahrten gelten als Teil des Unterrichts. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei medizinischen Gründen oder sozialer Härte, wobei Fördermittel (wie Bildungs- und Teilhabepaket) den Eltern zur Verfügung stehen können. Das genaue Programm legt die Schule bzw. die Lehrkraft fest. Eltern können Bedenken äußern, aber ein Vetorecht gegen pädagogisch vertretbare Programmpunkte besteht meist nicht. Die Aufsichtspflicht liegt bei der begleitenden Lehrkraft.