Antwortdatum: 31.12.2024
Bei einer Modernisierung kann der Vermieter die Kosten anteilig auf die Miete umlegen (max. 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr). Allerdings muss es sich um wertsteigernde oder energetische Maßnahmen handeln. Der Vermieter muss den Mieter rechtzeitig über Umfang und voraussichtliche Erhöhung informieren. Mieter können die Erhöhung prüfen und ggf. Widerspruch einlegen, wenn die Grenzen des Mietrechts überschritten werden.