Antwortdatum: 28.11.2024
Hat der Künstler ohne Erlaubnis gesprüht, liegt eine Sachbeschädigung vor, und der Eigentümer darf entfernen. Bei legaler Street-Art kann ein Urheberpersönlichkeitsrecht bestehen, das Entstellungen untersagt. Aber das Eigentumsrecht wiegt stark. Wenn der Eigentümer seine Wand neu streichen möchte, kann er das oft tun. Häufig gibt es vertragliche Absprachen, wie lange das Kunstwerk bestehen soll.