Antwortdatum: 11.11.2024
Das Reinheitsgebot ist historisch und heute weitgehend im 'Vorläufigen Biergesetz' verankert. Für 'Bier' in Deutschland dürfen nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser verwendet werden (mit Ausnahmen bei obergärigen Bieren). EU-weit dürfen Zusatzstoffe zulässig sein, solange Kennzeichnung korrekt ist. Bier ist also nach dem Biergesetz definierte Bezeichnung, Verstöße gelten als Täuschung.