Antwortdatum: 18.11.2024
Das Abiturverfahren ist in den Oberstufen- und Abiturverordnungen der Länder geregelt. Darin stehen u. a. Vorgaben zu Prüfungsfächern, Zulassungsbedingungen, Notengewichtung und Ausgleichsregelungen. Das Abiturzeugnis unterliegt einem landesweit einheitlichen Format, das in Verwaltungsvorschriften festgelegt ist. Schulen verwenden amtliche Vordrucke, um die Ergebnisse formal korrekt auszuweisen. Wird ein Fehler in der Note oder im Text festgestellt, haben Sie Anspruch auf Korrektur. Allerdings ist eine nachträgliche Verbesserung der Leistung ausgeschlossen, sofern die Bewertung selbst rechtmäßig war. Beanstandungen müssen zeitnah erfolgen, damit das Zeugnis berichtigt werden kann, bevor es rechtsverbindlich wird.