Antwortdatum: 09.12.2024
Hospize sind Einrichtungen zur palliativen Versorgung Sterbenskranker. Sie unterliegen den Regelungen des SGB V, erstatten bestimmte Pflege- und Betreuungskosten. Rechtlich gelten die Bestimmungen zur palliativen Versorgung, z.B. Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, Achtung der Patientenverfügungen. Der Schwerpunkt liegt auf menschenwürdiger Sterbebegleitung ohne aktive Sterbehilfe.