Antwortdatum: 15.01.2025
Ja, bei Product-Placement oder versteckter Werbung muss es als 'Dauerwerbesendung' oder 'Enthält Produktplatzierungen' gekennzeichnet werden. Das Telemedienrecht und die Werbegrundsätze der Landesmedienanstalten verlangen Trennungsgebot. Auch das UWG und die Influencer-Urteile setzen Kennzeichnungspflichten. Zuschauer dürfen nicht getäuscht werden, ob es redaktioneller Inhalt oder Werbung ist.