Antwortdatum: 31.10.2024
In Strafprozessen gilt das Recht am eigenen Bild. Der Angeklagte darf meist nicht identifizierbar abgelichtet werden, bevor ein Urteil gesprochen ist. Richter können Aufnahmen verbieten oder Auflagen erteilen, z.B. nur in Pausen oder nur im Vorfeld. Das Gebot der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsschutz spielt eine große Rolle, Presse darf berichten, aber keine Vorverurteilung darstellen.