Antwortdatum: 09.11.2024
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von den landesrechtlichen Bauordnungen ab. Oft ist keine formale Baugenehmigung erforderlich, doch Schallschutzvorschriften müssen eingehalten werden. Überschreitet die Wärmepumpe die zulässigen Immissionsrichtwerte, können Nachbarn sich beschweren. Weiterhin sollten Abstandsflächen und Vorgaben im Bebauungsplan geprüft werden.