Antwortdatum: 04.12.2024
Archäologische Funde sind oft öffentliches Eigentum bzw. stehen unter Denkmalschutz. Die Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze, die regeln, wem der Fund gehört und welche Meldepflichten bestehen. Meist müssen Entdeckungen gemeldet werden, und das Land oder zuständige Behörde kann entscheiden, ob der Fund in staatliches Eigentum übergeht oder Finder eine Entschädigung bekommt.