Antwortdatum: 11.01.2025
Crowdinvesting-Plattformen unterliegen in Deutschland u. a. dem Vermögensanlagengesetz. Ab einem bestimmten Finanzierungsvolumen ist ein Verkaufsprospekt nötig, der über Chancen und Risiken aufklärt. Bei kleineren Beträgen genügt oft ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Auch die BaFin führt Aufsicht, um Anleger vor unübersichtlichen oder irreführenden Angeboten zu schützen. Allerdings gelten etwas erleichterte Regelungen (Schwarmfinanzierungsausnahme) für Beträge bis maximal 6 Millionen Euro pro Projekt. Informieren Sie sich stets gründlich, da Crowdinvesting ein hohes Risiko birgt, einschließlich Totalverlust.