Was tun, wenn der Pächter seine Pacht nicht zahlt?
- 11.11.2024
Ich habe Rinder und produziere dementsprechend Gülle und Festmist. Mir ist bewusst, dass die Lagerung besonderen Umweltschutzanforderungen unterliegt. Welche Vorschriften muss ich einhalten, um Boden und Gewässer zu schützen, und welche Genehmigungen sind nötig?
Die Lagerung von Gülle und Mist muss so erfolgen, dass keine Gewässer- oder Bodenverunreinigungen entstehen. Es gelten die Düngeverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz und teilweise Landesverordnungen. Güllebehälter müssen bauaufsichtlich zugelassen und gegen Austritt gesichert sein. Auch die zeitliche Begrenzung der Lagerung auf unbefestigten Flächen ist geregelt. In Wasserschutzgebieten können zusätzliche Einschränkungen gelten. Prüfen Sie regelmäßig die Dichtheit Ihrer Anlagen und halten Sie die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern und Nachbargrundstücken ein. Bei größeren Betrieben ist oft eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.