Antwortdatum: 29.10.2024
Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen, -annullierungen, -überbuchungen. Dazu kommt das Montrealer Übereinkommen für Gepäck- und Verspätungsschäden. Passagiere haben je nach Distanz und Wartezeit Anspruch auf Entschädigung. Airlines müssen bei langen Wartezeiten Mahlzeiten, Hotelunterbringung oder Umbuchung bereitstellen.