Antwortdatum: 14.01.2025
Nein, 'slow food' oder 'handwerklich' sind nicht gesetzlich geschützte Bezeichnungen. Sie transportieren eine bestimmte Imagebotschaft, doch es fehlen exakte Kriterien. Wer so wirbt, darf keine Täuschung begehen. Z.B. 'handwerklich' sollte auf eine traditionelle Herstellung hindeuten. Der Werbende muss belegen können, dass tatsächlich handwerkliche Prozesse angewendet werden.