Antwortdatum: 22.12.2024
Grundsätzlich gelten Beraterverträge als Dienstverträge, sodass das BGB als Rechtsgrundlage greift. Allerdings kann es spezielle Vorschriften geben, wenn Sie in Regierungsnähe agieren oder im Lobbyregister erscheinen müssen. Seit 2022 existiert das Lobbyregister für den Bundestag und die Bundesregierung. Dort müssen bestimmte Berater und Interessenvertreter ihre Tätigkeit offengelegen, wenn sie direkten Kontakt zu Abgeordneten oder Ministerien haben. Auch Compliance-Richtlinien und Regeln gegen unzulässige Einflussnahme spielen eine Rolle. Behalten Sie außerdem mögliche melderechtliche Pflichten sowie DSGVO-Vorgaben im Blick, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten.