Antwortdatum: 11.12.2024
Während der Pandemie haben die Bundesländer teils Sondererlasse erlassen, um Schulleitungen und Lehrkräften beim Benoten mehr Flexibilität zu gewähren. Oft konnten Klassenarbeiten durch andere Leistungsnachweise ersetzt werden. Jedoch gelten weiterhin die Grundprinzipien der Leistungsermittlung: Objektivität, Transparenz und pädagogische Angemessenheit. Lehrer dürfen nicht willkürlich benoten, sondern müssen die eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten berücksichtigen. Manche Länder haben Auflagen gemacht, dass Zeugnisse mit pädagogischem Augenmaß erstellt werden sollen. Genaue Informationen finden Eltern in den Corona-Schulverordnungen oder auf den Websites der Bildungsministerien.