Antwortdatum: 04.12.2024
Bei öffentlichen Bauvorhaben in Deutschland gibt es Richtlinien (teils auf Bundesebene, teils länderspezifisch), die empfehlen, einen bestimmten Anteil (z.B. 1-2%) des Bauetats für künstlerische Gestaltung zu verwenden. Diese 'Kunst am Bau'-Regelung ist keine bundesweite Pflicht, sondern eher Verwaltungspraxis, um Künstler zu fördern und öffentliche Gebäude kulturell aufzuwerten.