Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz regeln den Umgang mit sensiblen Patientendaten. Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage zulässig (z.B. Abrechnung über Krankenkassen). Praxen müssen ein Datenschutzkonzept haben, u.a. mit Verfahrensverzeichnis, Verschwiegenheit und sicheren IT-Systemen.
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