Antwortdatum: 01.11.2024
Die Rechtslage ist komplex. Aktuell ist das frühere § 217 StGB-Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vom BVerfG 2020 für verfassungswidrig erklärt worden. Assistierter Suizid kann erlaubt sein, sofern er nicht auf gewerbliche Art betrieben wird. Palliativmedizinische Beratung ist vorrangig. Neue Gesetzesinitiativen diskutieren, wie eine humane Regelung aussehen kann. Es bleibt Rechtsunsicherheit.