Antwortdatum: 25.10.2024
Reiseverträge sind Dienstleistungsverträge und fallen nicht unter das CISG (UN-Kaufrecht), das lediglich Warenkäufe regelt. Für Reisen gilt in der Regel das nationale Recht des Sitzstaates des Veranstalters oder das Recht des Verbrauchers, sofern EU-Verbraucherschutzregeln den Verbraucher begünstigen. Die Anwendbarkeit des CISG ist daher in diesem Bereich praktisch ausgeschlossen.