Antwortdatum: 03.12.2024
Verträge, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden, unterliegen nicht dem Fernabsatzrecht, daher existiert kein automatisches 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Dienstleister muss jedoch wahrheitsgemäß beraten und darf keine irreführenden Angaben machen (UWG, BGB). Vorvertragliche Aufklärungspflichten können greifen, wenn spezifische Tarifinformationen, Kosten und Laufzeiten nicht klar offengelegt werden. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit darf kein unlauterer Druck ausgeübt werden. Anders bei Online-Abschlüssen: Hier haben Verbraucher meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dennoch stehen Ihnen mögliche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz zu, falls Täuschung oder Falschberatung vorliegt.