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Welche Richtlinien gelten für Handydienstleister im Einzelhandel?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Ich habe in einem Mobilfunk-Shop einen Vertrag abgeschlossen, der nicht meinen Erwartungen entspricht. Nun frage ich mich, ob der Laden als Dienstleister spezielle Pflichten hat, etwa ausführliche Beratung oder Widerrufsbelehrung. Unterscheiden sich Shop-Abschlüsse von Online-Abschlüssen?

Website-Administration 03.12.2024
Antwortdatum: 03.12.2024

Verträge, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden, unterliegen nicht dem Fernabsatzrecht, daher existiert kein automatisches 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Dienstleister muss jedoch wahrheitsgemäß beraten und darf keine irreführenden Angaben machen (UWG, BGB). Vorvertragliche Aufklärungspflichten können greifen, wenn spezifische Tarifinformationen, Kosten und Laufzeiten nicht klar offengelegt werden. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit darf kein unlauterer Druck ausgeübt werden. Anders bei Online-Abschlüssen: Hier haben Verbraucher meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dennoch stehen Ihnen mögliche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz zu, falls Täuschung oder Falschberatung vorliegt.

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