Antwortdatum: 04.01.2025
Das Jugendamt kümmert sich um Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder (z.B. Erziehungsberatung, Jugendsozialarbeit). Bei Bedarf gewährt es Hilfen zur Erziehung, Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien. Finanzielle Leistungen sind etwa das Unterhaltsvorschussgeld, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Auch Adoptionen, Vormundschaften und Kinderschutz fallen ins SGB VIII.