Antwortdatum: 20.12.2024
Für die eigentliche Gründung braucht man keinen Wirtschaftsprüfer. Typischerweise begleiten Steuerberater oder Anwälte den Prozess. Ein Wirtschaftsprüfer kann bei umfangreichen Kapitalnachweisen oder bei Unternehmensumwandlungen sinnvoll sein, etwa bei Einbringung von Sacheinlagen, die bewertet werden müssen. Bei großen Gesellschaften, die gesetzlichen Prüfungspflichten unterliegen, wird der Wirtschaftsprüfer später Jahresabschlüsse testieren. Zur Gründung selbst ist er nicht zwingend erforderlich.