Antwortdatum: 18.12.2024
Branchenverbände haben legitim das Ziel, gemeinsame Interessen zu vertreten und Standards zu entwickeln. Es darf jedoch keine kartellrechtswidrigen Absprachen (Preise, Mengen, Aufteilung) geben. Wenn der Verband z.B. Preisempfehlungen ausspricht, kann das riskant sein. Der BGH prüft, ob damit faktisch Absprachen gefördert werden. Zulässig sind unverbindliche Qualitäts- und Umweltstandards, sofern sie nicht als Marktzugangshürde missbraucht werden.