Antwortdatum: 14.01.2025
Die Landesmedienanstalten überwachen den privaten Rundfunk (Radio, Fernsehen) und neuerdings auch bestimmte Internetangebote in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erteilen Lizenzen, kontrollieren Programmvorgaben (z.B. Werbung, Jugendschutz) und sind für die Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags zuständig. Außerdem sind sie Anlaufstelle für Beschwerden über private Rundfunkangebote.