Antwortdatum: 07.12.2024
Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt meist vor ordentlichen Gerichten. Bei UWG-Verstößen sind häufig Landgerichte zuständig, bei Kartellverstößen Oberlandesgerichte. Schiedsstellen gibt es in der Regel nicht flächendeckend. Man kann zwar Einigungen suchen, z.B. bei Kammern oder Verbänden, aber eine bindende Schiedsstelle wie in anderen Branchen existiert eher selten. Im Normalfall führt man ein Zivilverfahren oder beantragt einstweilige Verfügung bei eklatantem Verstoß.