Antwortdatum: 24.11.2024
Die EU-Screening-Verordnung (2019/452) erlaubt den Mitgliedstaaten, ausländische Direktinvestitionen zu prüfen und mögliche Gefahren für Sicherheit und öffentliche Ordnung zu bewerten. Sie führt einen Kooperationsmechanismus ein, sodass die EU-Kommission und andere Staaten Stellungnahmen abgeben können. Die finale Entscheidung trifft aber der Mitgliedstaat selbst, ob er eine Investition genehmigt oder nicht.