Antwortdatum: 15.12.2024
Das Folgerecht (auch Droit de suite) ist gesetzlich im Urheberrechtsgesetz geregelt. Es gewährt bildenden Künstlern (und ihren Erben) einen prozentualen Anteil am Weiterverkaufserlös des Originalkunstwerks durch den Kunsthandel, sofern der Verkaufspreis einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Händler, Auktionshäuser oder Galerien müssen das Folgerecht an die Verwertungsgesellschaft oder den Künstler abführen.