Antwortdatum: 27.11.2024
Bei klassischer Handwerkstätigkeit (etwa Reparatur, Montage) handelt es sich meist um einen Werkvertrag, da ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (funktionierendes Gerät, fertige Installation). Zeigt der Handwerker lediglich Bemühungen, ohne den Erfolg sicherzustellen (z. B. bei Fehlersuche ohne Garantie auf Erfolg), kann das in einen Dienstvertrag übergehen. In der Praxis kommt es auf die vertragliche Absprache an: Wird ausdrücklich 'Reparatur' zugesagt, erwartet der Besteller das fertige, funktionierende Ergebnis. Falls die Dienstleistung nur in einer Prüfung oder Beratung besteht, ist es eher ein Dienstvertrag. 'Handwerkliches Können' impliziert meist eine Ergebnisverantwortung, daher liegt häufiger ein Werkvertrag vor.