Antwortdatum: 24.12.2024
Ja, das HGB regelt auch den Lagervertrag (§§ 467 ff.). Der Lagerhalter verpflichtet sich, Gut einzulagern und aufzubewahren. Er haftet für Beschädigung oder Verlust, sofern er gegen seine Obhutspflichten verstößt. Lagerverträge sind oft mit Speditionsleistungen kombiniert, wenn der Spediteur gleichzeitig ein Lager führt. Die ADSp enthalten meist besondere Klauseln zur Lagerhaltung, Haftung und Inventuren.