Antwortdatum: 12.12.2024
Im SGB II (Hartz IV) ist das Jobcenter zuständig für Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern sie 'angemessen' sind. Das Wohngeld ist eine andere Leistung (nach dem Wohngeldgesetz) für Geringverdiener, die nicht SGB-II-Leistungen erhalten. Wer ALG II bezieht, bekommt keine separate Wohngeldleistung, sondern das Jobcenter zahlt die Miete bis zur angemessenen Höhe. Überschreitet die Wohnung die Richtlinien, kann es Kürzungen geben.