Antwortdatum: 31.10.2024
Ja, oft prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA), ob die Stelle den Gehaltsanforderungen und Arbeitsbedingungen entspricht und ob kein inländischer Bewerber bevorzugt werden muss (Vorrangprüfung). Bei bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. Blaue Karte) entfällt teils die Vorrangprüfung. Die BA gibt ihr Einvernehmen an das Ausländeramt, was für die Erteilung der Arbeitserlaubnis entscheidend ist.