Antwortdatum: 25.11.2024
Der Frachtführer haftet grundsätzlich nicht, wenn sich durch Zollabfertigung Verzögerungen ergeben, solange er pünktlich präsentiert. Der Absender muss korrekte Papiere bereitstellen. Fehlt etwas, kann das zu Wartezeiten führen. Spediteure kümmern sich oft um Zollabwicklung, was ein zusätzliches Dienstleistungsfeld darstellt. Kommt es durch Absenderfehler zu Strafzöllen oder Beschlagnahmen, trägt der Absender das Risiko.